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Doppelbesteuerung,Doppelansässigkeit,unbeschränkte Steuerpflicht

Ein Steuerpflichtiger mit Wohnsitz in Deutschland hat einen weiteren Wohnsitz in Spanien. In Spanien hält er sich überwiegend auf. Er ist in Deutschland aufgrund seines Wohnsitzes (eigenes Einfamilienhaus, das von ihm während seiner Aufenthalte in Deutschland selbst genutzt wird und ansonsten leer steht) unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Auch in Spanien besteht m.E. unbeschränkte Steuerpflicht. Er ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer in Deutschland ansässigen GmbH. Er übt die Geschäftsführertätigkeit von Spanien über sein Homeoffice via ASP direkt auf dem Server der GmbH in Deutschland aus. Ansonsten führt er regelmäßig Videositzungen per Skype etc. durch und ist alle zwei Monate vor für ca. vier bis sieben Tage vor Ort in Deutschland. Er bezieht Geschäftsführergehalt, und regelmäßig werden Dividenden ausgeschüttet. Meines Erachtens besteht für den Bezug des Gehalts im Homeoffice (Fernarbeit) Steuerpflicht in Spanien, da er von Spanien aus tätig wird. Auch die Bezüge der Dividende sind m.E. in Spanien steuerpflichtig. Die in Deutschland abgeführte Kapitalertragsteuer kann auf Antrag erstattet werden. Sehen Sie das genauso wie ich, oder liege ich hier falsch?
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