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Griechenland,Steuern

A besitzt die griechische Staatsangehörigkeit. Er hat einen Wohnsitz in Griechenland und in Deutschland. Sein griechisches Einkommen versteuert A in Griechenland. Er bezieht seit 2010 aus Deutschland eine Rente aus der Ärzteversorgung. In Deutschland gibt A keine Erklärung ab. Das deutsche Finanzamt schickt dem Finanzamt in Griechenland die Rentenbeträge, und das Finanzamt berücksichtigt die Rentenzahlungen als voll steuerpflichtig in Griechenland. Das deutsche Finanzamt fordert keine Steuererklärung von A an. Frage: Da A in beiden Ländern wohnhaft ist, muss A nicht in beiden Ländern seine Steuererklärung abgeben (im Zweifelsfalle eine Erklärung für beschränkt Steuerpflichtige, sofern nur einem Land das Hauptbesteuerungsrecht zusteht)?
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