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Rente,US Armee,Unterhaltsleistungen

Mandant B bezieht eine Rente von der US Armee Frage 1: Ändert dies den ursprünglichen Sachverhalt? Mandant B muss 100 % der Rente in der USA versteuern, jedoch muss er 50 % an sein in der USA lebenden Exfrau abgeben? Frage 2: Wie ist der Sachverhalt steuerlich zu behandeln? Zusätzlich zahlt er Monatlich 1.100 USD Unterhalt an seine Exfrau, die er nach amerikanischen Recht nicht mehr steuerbegünstigt ansetzen darf. Die Einnahme wird durch die Exfrau nicht versteuert, zumindest ist dies nicht bekannt. Frage 3: Dürfen die Unterhaltszahlungen steuerliche geltend gemacht werden? wenn ja, wie? Der Mandant zahlt zusätzlich monatliche Beiträge in die Krankenversicherung in Amerika und eine Einmalzahlung von 5.000 USD. Frage 4: dürfen Diese angesetzt werden? Wenn ja, wie? Im nächsten Jahr erhält Mandant B zusätzlich zu seiner Altersrente einen angesparten Rentenfond ausbezahlt. Bei dem Rentenkonto handelt es sich um ein Sparkonto, das bis zur Auszahlung steuerfrei bleibt. Da Mandant B im "Ausland" wohne, musste diese laut den Regeln der US Bank sofort ausbezahlt werden. Laut IRS Steuer wurde der komplette Betrag (Rente und Einmalzahlung) als Pension erklärt. Steuern wurden hierfür bereits in der USA gezahlt. Frage 5: Wie ist der Sachverhalt nach deutschen Steuerrecht zu bewerten? Welche Einkunftsart? Ist ein Teil oder der komplette Betrag steuerfrei?
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