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Verständigungsverfahren,Schweiz

Folgender Fall: Der Steuerpflichtige (dt. Staatsangehöriger) hat in der Vergangenheit angenommen, in der Schweiz unbeschränkt Steuerpflichtig zu sein und auch gem. DBA D/CH in der Schweiz ansässig zu sein und entsprechend seine Einkünfte in der Schweiz versteuert. Nun stellt sich aber heraus, dass seine stl. Ansässigkeit gem. tie-breaker rule basierend auf seinem Mittelpunkt der Lebensinteressen in Deutschland ist und nicht in der Schweiz. Ist in diesem Fall ein Verständigungsverfahren gem. Art. 26 DBA D/CH möglich da Einkünfte bereits in der Schweiz versteuert wurden, welche basierend auf der DBA-Ansässigkeit in Deutschland zu versteuern gewesen wären?
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