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Indien,Verrechnungspreis

Unser Mandant ist GGF einer Unternehmensberatungs-GmbH. Zur Unterstützung hat er in Indien eine Gesellschaft gegründet an der die GmbH mit 55%, der Mandant mit 44% sowie ein indischer Geschäftspartner mit 1% beteiligt ist. Die indische Gesellschaft berechnet der GmbH ihre Leistungen mit einem Aufschlag von 15% auf die Kosten weiter. Ist dieser Verrechnungspreis aus steuerlicher Sicht in Ordnung?
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