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Ausschüttung,Niederlande

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mandantin, eine inländische GmbH, war zu 100% im Besitz einer natürlichen Person mit Wohnsitz in Deutschland. Zum 01.07.2021 wurden alle Anteile (100%) an eine niederländische Holdinggesellschaft in der Rechtsform einer BV verkauft. Die Gewinnbezugsrechte gingen ebenfalls mit dem o. a. Datum über. Nun im Kalenderjahr 2023 soll eine Gewinnausschüttung an die niederländische Gesellschaft erfolgen. Ich bin der Meinung, dass aufgrund der EU Mutter- Tochterrichtlinie hierfür keine Kapitalertragssteuer abzuführen ist. Der Gewinn ist m. E. um 5% der Ausschüttung als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben zu erhöhen. Da ich mir hier aber nicht sicher bin, hätte ich gerne einmal Ihre Meinung dazu gehört. Mit freundlichen Grüßen
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