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Malaysia,Wegzug

Unsere Mandanten (w + m) haben im Juli 2022 geheiratet und leben seit Ende Juli 2022 in Malaysia. Ehemann: Lehrer im Auslandsdienst, Antrag nach § 39 Abs. 2 EStG wurde auf Anraten des Dienstherrn gestellt, zunächst noch ohne Berücksichtigung der Ehefrau. Ehefrau: Bis 31.01.2023 Anstellungsverhältnis in Deutschland, ab 3/2023 Anstellung in Malaysia, nebenbei aber Freelancerin in Deutschland (Einnahmen ca. 2 T€ pro Monat). Frage: Wie ist die steuerliche Situation der Ehegatten in Deutschland für 2022 und ab 2023?
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