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Steuerpflicht,Inland

Ein deutscher Staatsangehöriger lebt und arbeitet seit über 20 Jahren in Frankreich. Bei seiner Schwester in Deutschland hat er lediglich eine zusätzliche Meldeadresse (Postanschrift). Er kann dort allerdings nicht ein- und ausgehen, wie er möchte. Er hat auch keinen Schlüssel für die Haustüre und auch kein eigenes Zimmer, welches er ständig aufsuchen und bewohnen kann. Sein Lebensmittelpunkt ist schon seit über 20 Jahren in Frankreich. Er kommt nur sporadisch nach Deutschland zu seiner Schwester. Allerdings hat er vom deutschen Finanzamt eine Steuer-ID für diesen „quasi“ Zweitwohnsitz in Deutschland erhalten. Frage: Ist dieser deutsche Staatsangehörige in Deutschland unbeschränkt oder lediglich beschränkt steuerpflichtig mit seinen inländischen Einkünften?
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