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Betriebsstätte,Steuerpflicht

Unser Mandant ist Arbeitnehmer einer schottischen GmbH. Diese hat in Deutschland keine Betriebsstätte. Er ist nur Handelsvertreter und bezieht aus Schottland Lohn ohne deutschen/schottischen LSt-Abzug. Er zahlt ESt-VZ in Deutschland und seine freiwilligen gesetzlichen Versicherungen auch selbst aus seinem Gehalt (Höchstbeiträge). Die GmbH will nunmehr noch mehr deutsche Arbeitnehmer einstellen. Alle sind ohne feste Arbeitsstätte und fahren vorwiegend zu Kunden auf Messen etc., arbeiten im Homeoffice in Deutschland mehr als 185 Tage im Jahr und sind nur ca. zwei- bis viermal im Monat in der Firma in Schottland zu Meetings. Frage: Begründet die schottische GmbH in irgendeiner Weise eine deutsche Betriebsstätte, wenn mehrere Arbeitnehmer dieser Art eingestellt werden? Es gibt keine Verwaltungs- oder Betriebsstätte in Deutschland, keine Geschäftsleitung für Deutschland, kein Warenlager, nur diesen Arbeitnehmer zurzeit und weitere sind in Planung. Ist ein ständiger Vertreter hier eine Begründung einer Betriebsstätte?
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