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Steuerabzug,Freibetrag

Ein Mandant bezieht Leistungen ausländischer Künstler. Die Künstler schreiben Rechnungen an den Mandanten, jedoch nicht für jede einzelne Darbietung, sondern meist werden zwischen 5-15 aufgelaufene Tages-Einsätze / Darbietungen auf einmal abgerechnet. Damit sind die einzelnen Rechnungen zwar höher als 250 €, die Kosten für jede einzelne Darbietung beträgt jedoch nie 250 € oder mehr. Fraglich ist nun, ob der Mandant überhaupt einen Steuerabzug gem. § 50a EStG vornehmen muss und wenn ja, in welcher Höhe? Bzw. im Falle der einzelnen Darbietungen für < 250 € die einzubehaltende Abzugssteuer 0 % sowie der Soli ebenso 0 % beträgt?
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