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Wegzug,Immobilienkapitalgesellschaft,Ratenzahlung

Rechtsproblematik der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG Ein Mandant ist zu 16 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt, die im Wesentlichen Immobilien im Bestand hält und diese fremdvermietet. Die Immobilien sind nahezu abgeschrieben haben, aber einen Verkehrswert von ca. 2,5 Mio Euro. Im Frühjahr 2022 ist dieser Mandant nach Australien verzogen. Es stellt sich die Frage, ob nach den Neuerungen der Wegzugsbesteuerung ab Kalenderjahr 2022 für diese Immobilien-Kapitalgesellschaft überhaupt die Problematik der Wegzugsbesteuerung greift, da wohl das Besteuerungsrecht für die Immobilien weiter im Gelegenheitsland sein müsste. Weiterhin stellt sich die Frage, ob eine Meldung bis zum 31.07.2023 für die aktuellen Verhältnisse (Wohnsitz und Anteilsbesitz) gemacht werden muss, um die Stundungsmöglichkeit aufrecht zu erhalten. Gibt es einen Link zu diesem Vordruck für eine mögliche Meldung?
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