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V+V im Drittland,V+V in DBA-Staat,Veräußerung unbewegl. Vermögen im Ausland

Ein Mandant ist gebürtiger Brasilianer. Er wohnt seit vielen Jahren in Deutschland und hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Er überlegt nun, eine Immobilie in Brasilien zu erwerben und diese zu vermieten. Sind die Einkünfte aus dieser Vermietung in Brasilien in der deutschen Steuerklärung zu erfassen? Unterliegen sie dem Progressionsvorbehalt? Wenn der Mandant die Immobilie später veräußert, bleibt diese Veräußerung nach zehn Jahren steuerfrei? Ist ein etwaiger Gewinn aus dem Verkauf der Immobilie auch vor Ablauf von zehn Jahren in Deutschland überhaupt zu erfassen? Unterliegt der Verkauf dem Progressionsvorbehalt? Der Mandant spricht portugiesisch. Er überlegt, statt dem Immobilienerwerb in Brasilien eine Immobilie in Portugal zu erwerben. Hier stellen sich exakt dieselben Fragen. Sind die Einkünfte aus Vermietung also in Deutschland zu erfassen? Unterliegen Sie dem Progressionsvorbehalt? Ist ein Verkaufserlös hier zu versteuern? Unterliegt der Verkaufsgewinn hier dem Progressionsvorbehalt? Ist ein Verkauf nach zehn Jahren in Deutschland steuerfrei?
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