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Minijob,Österreich,Progressionsvorbehalt

Meine Mandantin hat Ihren Wohnsitz in Deutschland und bezieht Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in Deutschland. Zusätzlich übt Sie eine geringfügige Beschäftigung in Österreich aus (nicht im Grenzgängergebiet). Die EInkünfte aus der geringfügigen Beschäftigung werden vom österreichischen Arbeitgeber als steuer- und sozialversicherungsfrei behandelt. Wo sind die EInkünfte aus der geringfügigen Beschäftigung steuerpflitig. Unterliegen die Einkünfte aus der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland dem Progressionsvorbehalt.
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