Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Veräußerungsgewinn,Stiftung,Liechtenstein

Die Familie A (Wohnsitz in Liechtenstein) und die Familie B (Wohnsitz in Österreich) waren an der Familienstiftung R beteiligt. Historisch waren die vorgenannten Familienmitglieder auch im Stiftungsrat vertreten, was jedoch einige Jahre vor Auflösung der Stiftung geändert wurde. Die ursprüngliche Qualifikation als transparente Stiftung dürfte aus unserer Sicht daher in eine intransparente Stiftung umgeschlagen sein. Die R-Stiftung hatte in ihrem Vermögen eine 100-%-Beteiligung an der H GmbH (Sitz in Deutschland). Die H GmbH besaß Immobilien und vermietete diese. Im Jahr 2019 wurden diese GmbH-Anteile durch die R-Stiftung veräußert. Die R-Stiftung wurde im Nachgang nach liechtensteinischem Recht und entsprechend der Satzung aufgelöst. Das Finanzamt Deutschland möchte nun eine beschränkt steuerpflichtige Körperschaftsteuererklärung mit dem Verweis auf Art. 13 Abs. 2 DBA Deutschland-Liechtenstein i.V.m. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e) Doppelbuchstabe aa) und § 17 EStG für das Veräußerungsjahr 2019. Unseres Erachtens ist durch die Intransparenz der Stiftung, welche mitunter sowieso nicht mehr existiert, das Besteuerungsrecht Deutschlands jedoch nicht gegeben. Könnten Sie uns hierzu bitte Ihre Einschätzung geben?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen