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§ 23 EStG,Veräußerung Grundstück,Griechenland

Sehr geehrte Damen und Herren, nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Griechenland können Veräußerungsgewinne in dem anderen Vertragsstaat besteuert werden. Das würde in unserm Fall bedeuten, dass der Veräußerungsgewinn aus der Immobilie in Griechenland in Griechenland versteuert werden könnte. Unser Mandant teilte uns mit, dass er in Griechenland keine Steuern für den Veräußerungsgewinn bezahlt hat. Muss in diesem Fall der Veräußerungsgewinn doch in Deutschland versteuert werden? Mit freundlichen Grüßen Monika Plum
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