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DBA-Niederlande,Dividende,Anrechnungsmethode

Ein in Deutschland ansässiger Mandant von uns hat sich aus seiner niederländischen B.V. eine Gewinnausschüttung mit niederländischer Abgeltungsteuer (KapESt) auszahlen lassen. Nunmehr muss er die Einkünfte aus Kapitalvermögen in seiner deutschen Steuererklärung (unbeschränkte Steuerpflicht) deklarieren. Greift hier die sog. Anrechnungsmethode oder die Freistellungsmethode unter Berücksichtigung von § 32b EStG? Diese Frage erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass die einbehaltene Steuer in NL geringer ist als die deutsche KapESt.
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