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§ 6 AStG,Schenkung,Wegzug

Es geht um die Schenkung von GmbH-Anteilen an Kinder. Ein Kind ist seit Mitte 2022 nach England gezogen. Es gibt zwar in Deutschland noch einen Wohnsitz, aber nach dem DBA wird der Lebensmittelpunkt im UK liegen, weil er dort auch einer nicht vollständigen Beschäftigung nachgeht. Die Übertragung der GmbH-Anteile würde eine Wegzugsbesteuerung auslösen. Daher nun die irgendwie seltsame Frage: Wenn das Kind bereits 2022 weggezogen ist und im Jahr 2023 die Schenkung der GmbH-Anteile gemacht werden würde, dann ist das Kind ja eigentlich schon weggezogen. Ich fürchte aber, dass es auf die GmbH-Anteile ankommt, so dass die Grundsätze der Wegzugsbesteuerung auch in diesem Fall zur Anwendung kommen. Sehe ich das richtig?
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