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§ 32b EStG,zeitweise unbeschränkte Steuerpflicht,Pension

Folgender Sachverhalt: Mein Mandant hatte bis einschließlich 22.03.2020 in Deutschland seinen Wohnsitz. Ab 23.03.2020 hatte er seinen einzigen Wohnsitz (und seinen Lebensmittelpunkt) in Spanien. Der Wohnsitz in Deutschland wurde vollständig abgemeldet. Er bezieht eine Beamtenpension sowie eine gesetzliche Rente von der dt. Rentenversicherung (Jahr des Erstbezuges: 2008). Wie ist das Einkommen im Jahr des Wegzugs in Deutschland zu versteuern? Die Beamtenpension unterlieg laut DBA in Deutschland der Besteuerung. Die gesetzliche Rente unterliegt laut DBA -da Erstbezug nach 2015 - ausschließlich in Spanien der Besteuerung. Muss die Rente von Januar bis März 2020 nun in D versteuert werden und fließt von April bis Dez. in die Progressionseinkünfte? Quotelt man also die Rente im Jahr des Wegzug?
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