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Rente,UK

Ein Mandant hat die britische Staatsangehörigkeit und erhält zwei britische Renten, wobei bei einer der beiden Renten in Großbritannien Steuern einbehalten werden. Seit dem Jahr 2020 hat der Mandant zusätzlich zu der britischen Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit. Das Finanzamt ist nun der Auffassung, dass beide Renten unabhängig von der Besteuerung in Großbritannien in Deutschland besteuert werden müssen, seit die deutsche Staatsangehörigkeit vorliegt. So werden auf die Rente zweimal Steuern berechnet. Richtet sich die Besteuerung ausschließlich nach der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn noch eine zweite Staatsangehörigkeit vorliegt? Gibt es eine Möglichkeit, die Rente nicht der Besteuerung in Deutschland zu unterwerfen, da bereits in Großbritannien Steuern einbehalten wurden? Gibt es eine Möglichkeit der Anrechnung der in Großbritannien einbehaltenen Steuern?
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