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Schweiz,Arbeitnehmer

Eine Mandantin hat vom 05.04. bis 23.12.2022 für einen Pflegedienst in der Schweiz gearbeitet. In Deutschland war sie zuvor selbständig tätig und hatte vor der Tätigkeit in der Schweiz das Gewerbe abgemeldet. Sie hat im Jahr 2022 keine weiteren Einkünfte, lediglich hatte sie vor der Tätigkeit in der Schweiz Arbeitslosengeld hier bezogen. Der Wohnsitz in Deutschland ist beibehalten worden, also liegt unbeschränkte Steuerpflicht vor. Unterliegen die Schweizer Einkünfte nur dem Progressionsvorbehalt?
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