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Ruhegehalt,Österreich

Unser Mandant M ist Professor i.R. und österreichischer Staatsbürger (nicht deutscher Staatsbürger) mit bisher Doppelwohnsitz und Ansässigkeit in Deutschland. Er hat in beiden Ländern Ruhegehälter aus ehemaligen Tätigkeiten an den jew. Unis. In Deutschland ist er bisher unbeschränkt steuerpflichtig, wobei das österr. Ruhegehalt unter § 32b EStG (Progressionsvorbehalt) fällt. Zum Jahresende möchte M seine Ansässigkeit nach Österreich verlegen, wo er auch seinen Lebensmittelpunkt hat. Ist es richtig, dass das deutsche Gehalt dann zwingend beschränkt steuerpflichtig behandelt wird, oder hat ggf. Österreich das alleinige Besteuerungsrecht (da M kein Deutscher ist)?
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