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überdachende Besteuerung,Art. 4 DBA Schweiz

Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht bei Schweizer Grenzgängerin Ausgangssituation: Unsere Mandantin ist zum 01.09.2017 in die Schweiz zu ihrem Ehemann gezogen. Sie arbeitet nichtselbständig in Deutschland. Für die Jahre 2018 und 2019 wurden Einkommensteuererklärungen für beschränkt Steuerpflichtige abgegeben und auch veranlagt. Für den VZ 2020 bittet der Finanzbeamte nun um einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht, damit er die schweizerische Steuer anrechnen kann. Die Voraussetzungen für den Antrag liegen vor. Nach seiner Aussage muss er sonst auch die Antragsveranlagung ablehnen und verweist auf das Grenzgängerhandbuch, welches wiederum auf § 50 (2) Satz 2 Nr. 4b EStG verweist. Der Lohnsteuerabzug bei unserer Mandantin war bis einschließlich 2022 nicht auf 4,5 % begrenzt, da sie als Abwanderer gemäß Art. 4 (4) DBA Deutschland-Schweiz galt. Nach Aussage ihres Arbeitgebers ist sie seit 2023 Grenzgängerin mit einem Lohnsteuerabzug in Höhe von 4,5 %. Frage: Wird mit dem Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht der Grenzgängerstatus ab 2023 in Gefahr gebracht? Art. 4 (4) DBA scheint auf das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht abzustellen.
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