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§ 32b EStG,Vermietung,EU

Unser Mandant mit Wohnsitz in Deutschland hat Immobilien in Italien angeschafft, saniert und jetzt vermietet. Ist es korrekt, dass die Vermietungseinkünfte gemäß dem Belegenheitsprinzip nur in Italien besteuert werden (auch kein Ansatz als Progressionseinkünfte in der Einkommensteuererklärung)? Können demnach die Aufwendungen für Zinsen aus Darlehen für die Anschaffung sowie die Renovierungskosten gar nicht abgesetzt werden?
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