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Österreich,Arbeitnehmer

Der Steuerpflichtige A ist österreichischer Staatsbürger. Er hat in Deutschland einen Wohnsitz angemeldet und ist bei einem deutschen Arbeitgeber tätig. Nachdem die Ehefrau und die Kinder in Österreich verblieben sind, gehen wir davon aus, dass er in Deutschland als alleinstehend behandelt wird. Der Lohnsteuerabzug wird vermutlich nach Steuerklasse 1 erfolgen (es liegt noch keine Gehaltsabrechnung vor). Insgesamt gesehen zahlt der Steuerpflichtige A demnach zu viel Lohnsteuer, da er ja verheiratet ist. Wir gehen nun davon aus, dass der Ausgleich nicht in Deutschland erfolgt, sondern A in Deutschland eine Steuererklärung abgeben muss, um einen Steuerbescheid vorliegen zu haben, und dass er dann in Österreich die in Deutschland bezahlte Steuer angerechnet bekommt. Sofern hier eine Überzahlung (wegen Steuerklasse 1) erfolgt ist, müsste er eigentlich in Österreich Erstattungen bekommen. Sehen Sie dies ebenso?
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