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DBA Großbritannien,Steuererklärungspflicht,183-Tage-Regel

Der Mandant hat seit 2021 einen Wohnsitz in Deutschland und bereits seit mehreren Jahren in UK (United Kingdom). Er ist Gesellschafter und gleichzeitig Angestellter einer Gesellschaft in UK. Die Gesellschaft wurde von ihm gegründet. Für seine Tätigkeit erhält er sowohl ein Angestelltengehalt als auch Dividenden. Die Tätigkeit wird überwiegend (mehr als sechs Monate im Jahr) in UK ausgeübt. Wir gehen davon aus, dass dort weiterhin sein Lebensmittelpunkt ist. Der Mandant hat bisher seine Einkünfte in UK versteuert und noch keine Steuererklärung in DE abgegeben. Welche Auswirkungen ergeben sich auf seine Steuererklärung in Deutschland?
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