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Zinsen,Besicherung

Wir betreuen einen Mandanten, welcher alleiniger Gesellschafter einer inländischen GmbH ist. Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist das Halten und Verwalten von Grundbesitz. Der Mandant erhält über diverse Darlehen Zinseinnahmen aus der Gesellschaft. Er hat keine weiteren Einkünfte und auch keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland. Hier ist nun zu prüfen, ob folgende Formulierung in den Darlehensverträgen ausreicht, inländische Einkünfte gem. § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG zu begründen. „§ 3 Sicherheiten (1) Der Darlehensnehmer gibt dem Darlehensgeber zur Absicherung seiner Forderung folgende Sicherheiten: Immobilienbestand der Gesellschaft (2) Der Darlehensgeber gibt auf Verlangen des Darlehensnehmers Sicherheiten nach seiner Wahl ganz oder teilweise frei, wenn der realisierbare Wert sämtlicher Sicherheiten seine Ansprüche aus diesem Vertrag nicht nur vorübergehend um mehr als 20 % überschreitet.“
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