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Stock Options,Gewährung

Mandant hat sich im Jahr 2011 in den USA aufgehalten und dort Arbeitslohn erhalten. Zum Arbeitslohn hat er auch noch sog. „restricted shares“ im Jahr 2011 erhalten. Im Jahr 2013 hielt sich der Mandant wieder in Deutschland auf. In diesem Jahr wurde über die „restricted shares“ in den USA verfügt und der Erlös in den USA versteuert, allerdings in der Steuererklärung unter „Pensions and Annuities“. Fragen: 1. Welcher Einkommensart werden die Einkünfte aus dem Verkauf von sog. „restricted shares“ nach dem DBA zugeordnet? 2. Welchem Zeitraum werden die Einkünfte aus dem Verkauf von sog. „restricted shares“ zugeordnet, dem der Zuteilung im Jahr 2011 oder dem des Verkaufens im Jahr 2013? 3. Wem steht das Besteuerungsrecht zu (siehe Art. 15 Abs. 2a DBA USA)?
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