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Schiff,Künstler

Eine Mandantin ist als Künstlerin auf einem Kreuzfahrtschiff aufgetreten. Die Eigentümerin des Schiffs hat ihren Sitz auf den Bermudas. Beschäftigt war sie vom 10.2. bis 5.6.2023. Das Schiff fuhr in europäischen Gewässern. Meine Mandantin hat ihren Hauptwohnsitz in Deutschland und ist hier auch steuerlich als Künstlerin gemeldet. Zusätzlich hat sie aus früheren Engagements noch einen Wohnsitz in den USA. Abzüge von der Gage sind nicht vorgenommen worden. Fraglich ist, welcher Staat ein Besteuerungsrecht hat. Es könnte Bermudas sein, weil das Schiff als Auftraggeber dort seinen Sitz hat. Die USA entfallen wohl, obwohl möglicherweise eine Steuererklärung abgegeben werden muss. Dass das Schiff auf der Kreuzfahrt die Wirtschaftszonen mehrerer europäischer Staaten durchfahren hat, ist wohl unerheblich und auch, dass es stundenweise in mehreren europäischen Häfen angelegt hat. Meines Erachtens kommt Deutschland das Besteuerungsrecht zu, da meines Wissens auf den Bermudas keine Einkommensteuer erhoben wird.
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