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Art. 16 DBA Österreich,Geschäftsführervergütung

Konstellation ist die Folgende: Mandant ist in Österreich ansässig und hat dort ein Einzelunternehmen. Darüber hinaus ist Mandant Geschäftsführer einer GmbH in Deutschland. Dieser GmbH schreibt er Rechnungen von seinem österreichischen Einzelunternehmen für seine Tätigkeit als Geschäftsführer in Deutschland. Steht das Besteuerungsrecht hier gem. Artikel 16 DBA Österreich Deutschland zu, oder greift dieser nur für unselbstständige Vergütungen?
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