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Erbschaftsteuer,DBA Frankreich

Zwei Brüder (siehe meine Anfrage von eben) erben zusammen ein Haus in Frankreich. Weiter sind in Frankreich noch Geldkonten, die die beiden ebenfalls erben. Ist das Haus bzw. das Geld in der deutschen Erbschaftsteuererklärung zu berücksichtigen und wenn ja, mit welchen Werten? Falls das Haus bei der deutschen Erbschaftsteuerfestsetzung einfließt: wie und in welcher Höhe wird die französische Erbschaftsteuer angerechnet? Mit freundlichen Grüßen Annette Dortans
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