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England,Wegzug

Unsere Mandantin hat von Januar bis Juli 2022 für einen dt. Arbeitgeber gearbeitet. Ab dem 1. August hat sie für ein brit. Tochterunternehmen in UK gearbeitet und Gehalt von dieser brit. Gesellschaft bezogen. Sie hat sich aber erst zum 31.8.2022 offiziell aus Deutschland abgemeldet. Während des Monats August ist sie zeitweise in UK, zeitweise in Deutschland gewesen. Überwiegend hat sie sich noch in DE aufgehalten. Frage: Wie ist mit dem Gehalt des Monats August zu verfahren? Ist es zusammen mit den übrigen Einkünften aus UK ab September im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen (weil Tätigkeit zum Teil in UK und die Auszahlung von einem brit. Arbeitgeber erfolgte)? Oder voll in DE steuerpflichtig? Oder muss hier eine zeitliche Aufteilung erfolgen (steuerfrei, soweit die Tätigkeit in DE ausgeübt wurde)? Fortsetzung des Falls: Die Mandantin wird im August 2023 wieder nach Deutschland ziehen. Nach dem Umzug wird sie noch zwei weitere Monate für die brit. Gesellschaft tätig sein. Wir gehen davon aus, dass die Einkünfte für diese beiden Monate als steuerpflichtige Einkünfte zu erklären sind. Etwaige in UK gezahlte Steuern wären dort zu erstatten (?).
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