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Beschränkte Steuerpflicht,Liquidation,Wegzugsbesteuerung

Unsere Mandantin ist alleinige Gesellschafterin einer deutschen GmbH. Eröffnung der Liquidation war 01.07.2020 (wegen abweichendem WJ), und die Schlussbilanz zum 30.06.2021 wurde jetzt erstellt und per 14.06.2023 festgestellt und gleichzeitig die Schlussauskehrung (Vermögensverteilung) per 30.06.2023 beschlossen, so dass sie noch eine Kapitalrückzahlung (nach Abzug des Stammkapitals) i.H.v. ca. 45.000 € erhalten soll. Sie ist bereits in 07/2020 aus Deutschland weggezogen und nun in Großbritannien ansässig. Fragen: – Muss sie in Deutschland überhaupt eine Einkommensteuererklärung abgeben? Wenn ja, vermutlich nur für 2021 als beschränkt steuerpflichtig? – Gibt es eine steuerliche Entlastung bzw. Begünstigung aufgrund ihres Wohnsitz in Großbritannien?
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