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DBA-Rumänien,§ 17 EStG,Freistellungsmethode

Unser Mandant ist rumänischer Staatsangehöriger. Er war in 2019 sowohl in Deutschland als auch in Rumänien unbeschränkt steuerpflichtig. Seine Ehefrau hat immer in Rumänien gelebt. In 2019 hat er im Rahmen eines Vergleiches seine Anteile an einer deutschen GmbH gegen eine Abfindung übertragen. Ist der Gewinn aus der Anteilsübertragung in Deutschland zu versteuern? Falls der Gewinn nicht in Deutschland zu besteuern ist, gibt es ein "Mustervorgehen" wie man es dem Finanzamt mitteilt? Unser Mandant hatte zum 01.01.2019 einen Wohnsitz in Deutschland. Die Auszahlung der Abfindung war am 15.03.2019. Am 01.07.2019 hat er seinen deutschen Wohnsitz abgemeldet. Falls Sie weitere Angaben benötigen, melden Sie sich gerne.
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