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Steuerpflicht,Dividenden

Unser Mandant hat seinen Wohnsitz in Österreich. In Deutschland ist er auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtig, da er mehr als 90 % seiner Einkünfte von hier bezieht (V+V, Rente etc.) Er erzielt auch Kapitaleinkünfte. Hier stellt sich die Frage, wie wir diese korrekt in der Einkommensteuer berücksichtigen: – Die depotführende Bank ist eine Bank mit Sitz in Deutschland; – es werden Dividenden aus deutschen und amerikanischen Wertpapieren erzielt; – bei den deutschen Dividenden werden 15 % Abschlag einbehalten und dann versteuert bzw. durch den Sparerpauschbetrag neutralisiert (das passt zum DBA D-AU Artikel 10 Abs. 2 b)) – den geminderten Betrag erfassen wir einfach als Dividenden-Ertrag; – die amerikanischen Dividenden wurden bereits dort der Quellenbesteuerung unterworfen und werden von der deutschen Bank auch nochmal versteuert bzw. mit dem Sparerpauschbetrag verrechnet. Beide Dividenden sind in einer deutschen Steuerbescheinigung ausgewiesen. Was muss in der deutschen Einkommensteuererklärung erfasst werden?
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