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Zusammenveranlagung ESt,EU-Ehegatten,§ 1a EStG

Mandant (verheiratet mit einer Tschechin) hat seinen ersten Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und ist über eine deutsche Krankenkasse versichert. Er arbeitet im Inland bei einem deutschen Arbeitgeber mit der Steuerklasse 3 (seine Ehefrau hat die 5) und bekommt Kindergeld. Seine Ehefrau und die zwei Kinder leben in Tschechien. Die Ehefrau erklärt ihre tschechische Einkünfte in Tschechien und macht dort eine Steuererklärung. Sie hat keine deutschen Einkünfte. Wie ist der Sachverhalt zu würdigen? Können sie in Deutschland zusammen veranlagt werden? Wenn ja, müssen die tschechischen Einkünfte der Ehefrau auch erklärt werden? Wenn ja, wo?
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