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Zuzug aus Russland,Steuerpflicht,§ 1 EStG

Unser Mandant zieht per 15.05.2023 mit tatsächlichem Wohnsitz von Russland nach Deutschland und hat auch ab diesem Zeitpunkt einen Arbeitsvertrag bei einer Firma mit Sitz in Deutschland. Ein Großteil seines Umzugsguts wurde bereits im Dezember 2022 nach Deutschland gebracht und hier eingelagert. Aus zollrechtlichen Gründen musste er sich bereits zu diesem Zeitpunkt rein meldetechnisch in Deutschland mit Hauptwohnsitz anmelden, war aber tatsächlich noch in Russland ansässig und hat dort Gehalt bezogen. Wie erfolgt die Versteuerung seiner Einkünfte in den Jahren 2022 und 2023? Er hat noch ein zu fremden Wohnzwecken vermietetes Haus in Deutschland. Die Ehefrau und die Kinder ziehen nicht mit nach Deutschland. Die Ehefrau hat eine zu fremden Wohnzwecken vermietete Wohnung in Russland.
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