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Kapitalerträge,Wegzug

Unser Mandantin ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und erzielt ausschließlich Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Mandantin beabsichtigt, im September des aktuellen Jahres für mindestens vier Jahre nach Schottland zu ziehen, um dort zu studieren. 1. Fallen die Kapitalerträge der deutschen Bank unter die beschränkte Steuerpflicht in Deutschland? 2. Wenn nein, wie erfolgt die unterjährige Abgrenzung der Einkünfte, da die Bank ja vermutlich nicht zwei Steuerbescheinigungen für ein Jahr ausstellen wird? 3. Wenn dem so ist, die Steuerpflicht in Schottland eintritt und die Einkünfte nicht unter die beschränkte Steuerpflicht in Deutschland fallen, habe ich ein Störgefühl dabei, dass die erheblichen Kursgewinne dann ja erst bei Veräußerung im steuerlich attraktiveren Ausland realisiert und besteuert werden und somit erhebliche Steuereinsparungen stattfinden. Ist hier ggf. eine gesonderte Regelung getroffen?
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