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Betriebsstätte,Garantie

Liebes Gutachter-Team, unsere Mandantin, deutsche GmbH, schließt einen Vertrag mit einer US Firma zur Lieferung einer Maschine. Die japanische Mutter-Gesellschaft (Ltd., 100% Anteil an GmbH) unserer Mandantin stellt der US-Firma eine Garantie aus, dass sie die Verpflichtung aus dem Vertrag erfüllen wird, sollte die GmbH in Schwierigkeiten geraten. Dazu kommt, dass die Maschine aus Japan direkt nach USA geliefert wird (eher USt-Thematik, die hier nicht thematisiert werden muss). Die japanische Muttergesellschaft hat nun Angst, mit der Bürgschaft in Deutschland eine Betriebsstätte zu begründen. Wir sehen dies nicht, möchten jedoch nachfragen, ob wir etwas übersehen und in welcher Konstellation eine deutsche BS der japanischen Mutter denkbar erscheint. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Frank Hilmes
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