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§ 2 ErbStG,§ 4 AStG

V will seinem Sohn (S) eine Beteiligung an einer französischen Gesellschaft (SA), unter Nießbrauchsvorbehalt, unentgeltlich übertragen. Der Vorgang wird in Frankreich notariell beurkundet. Es handelt sich um ein französisches Unternehmen. Der Vater hat seinen Wohnsitz in Frankreich. S ist deutscher Staatsangehöriger und begründet gegenwärtig seinen Wohnsitz in der Schweiz. Bis 2022 war S bei seiner Mutter in Deutschland gemeldet. Von März bis Dezember 2017 studierte er in Frankreich und anschließend von Januar 2018 bis Oktober 2019 in der Schweiz. Ab Oktober 2019 hält er in der Schweiz eine Wohnung. Zwischen den Studienaufenthalte wohnte er auch bei seiner Mutter. Frage I.: Besteht für S in Deutschland eine erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht nach § 4 AStG? Frage II.: Hat Deutschland ein Besteuerungsrecht?
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