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DBA Ungarn,Ansässigkeit,Besteuerungsrechte

Der Mandant, verheiratet, will zusammen mit seiner Ehefrau überwiegend, also mehr als 181 Tage im Jahr, in Ungarn leben. Beide beziehen eine Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung und der Mandant bezieht eine „Betriebsrente“ entsprechend § 22 Nummer 5 Satz 7 EstG. Der Mandant möchte in Ungarn eine Eigentumswohnung erwerben, die er aber nach zwei bis drei Jahren verkaufen will, um dann ein Haus zur Eigennutzung zu erwerben. Es wird unterstellt, dass beim Verkauf der ETW ein Veräußerungsgewinn anfällt. Der Mandant bezieht des Weiteren Zinseinkünfte auf Einlagen bei ausländischen Banken. 1. Welchem Staat steht das Besteuerungsrecht zu? 2. Wie ändert sich ggfs. die Rechtslage, wenn der Mandant und seine Ehefrau „komplett nach Ungarn auswandern“?
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