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Zusammenveranlagung,Brexit,§ 1a EStG

Ehemann ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Bis zum Veranlagungszeitraum 2020 wurde für die in England lebende Ehefrau der Antrag auf personen- und familienbezogene Steuervergünstigung gestellt. Die unbeschränkte Steuerpflicht für die Ehefrau wurde gewährt und somit in Deutschland eine Zusammenveranlagung durchgeführt. Meines Erachtens liegen ab dem Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für eine Zusammenverangung nicht mehr vor, da nach dem BREXIT England nicht mehr in der EU bzw. im EWR ist. Wie verhält es sich, wenn die Ehefrau ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Inland (nachweisbar) verlegt, jedoch in Deutschland kein Wohnsitz angemeldet wird. Eine andere Möglichkeit, um eine Zusammenveranlagung zu bekommen, sehe ich leider nicht, oder?
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