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Spanien,Wegzug

Ehel. S mit 3 Kindern, werden im letzten Quartal 2023 nach Spanien umziehen. Frau S ist bis 2025 in Elternzeit und erhält derzeit das Kindergeld. Danach möchte Fraus S aus dem Homeoffice in Spanien für das bisherige dt. UN arbeiten. Herr S ist als Vertriebsleiter für ein dt. UN als angestellter tätig. Mo+Fr arbeitet Herr S im Homeoffice in Spanien für ein dt. UN. Di-Do ist er im Büro in Deutschland tätig. Dazu fliegt Herr S hin und her und übernachtet in der Zeit in dt. Hotels. Ggf. könnte Herr S auch postalisch einen Wohnsitz bei seinen Eltern anmelden, wenn das von Vorteil wäre. Frau S und die Kinder haben einen Wohnsitz in Spanien Fragen: Ertragsteuerliche Einordnung von Herrn und Frau S in 2023 ff., insbesondere unter Bezugnahme auf die WK (Flugkosten und WK für Homeoffice in Spanien) und die zukünftige Arbeitsaufnahme ab 2025 von Frau S. Ändert sich etwas, wenn Frau S einen Minijob 520 € aus dem Homeoffice in Spanien aufnimmt? Erhält Frau S bzw. ggf. Herr S weiterhin Kindergeld aus Deutschland? Alle sind bisher gesetzlich krankenversichert. Bleibt das so? Kann Herr S 2 Wohnsitze haben? Wäre es möglich den Kindergartenbeitrag und ggf. die Privatschulkosten in Spanien in Deutschland steuerlich zu berücksichtigen?
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