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Rente,Schweiz,Ansässigkeit

Sehr geehrte Damen und Herren, es handelt sich um folgenden Sachverhalt: Frau F, wohnhaft in Deutschland und Österreich (in beiden Ländern einen Wohnsitz) persönliche und wirtschaftliche Beziehungen in Österreich, Ansässig in Österreich nach Artikel 4 DBA. Arbeitet aber in Deutschland im öffentlicher Dienst, Lohnsteuer wird nach Deutschland abgeführt (Artikel 19 DBA). Ihr Ehemann verstirbt. Er war nur wohnhaft in Österreich. Aufgrund des Todes des Ehemannes bekommt die Ehefrau eine betriebliche Versorgungsleistung mit einmal ausgezahlt. Die Versorgungsleistung stammt aus einer Versicherungen aus der Schweiz. Die Österreicher haben die Versorgungsleistung nach der 1/3 Methode in Österreich voll versteuert und die deutschen Einkünfte steuerfrei als Auslandseinkünfte unter den Progressionsvorbehalt gestellt, Artikel 15 DBA. Da die Ehefrau zwei Wohnsitze hat, ist Sie demnach auch in beiden Ländern unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Die Frage ist, muss ich die betriebliche Versorgungsleistung aus der Schweiz in Deutschland als (Freistellungsverfahren) steuerfrei unter den Progressionsvorbehalt stellen, da zwar ansässig nach DBA in Österreich, aber unbeschränkt einkommensteuerpflichtig in Deutschland, da auch hier ein Wohnsitz besteht, oder gilt was anders in so einem Fall? Mit freundlichen Grüßen Anja Bernoteit
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