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Progressionsvorbehalt,USA,Vermietungseinkünfte

Unser Mandant lebt seit August 2021 wieder ununterbrochen in Deutschland, hat aber noch Mietobjekte in den USA. Im Jahr 2021 hatte der Mandant in Deutschland ein negatives zu versteuerndes Einkommen, und die Mieteinkünfte aus denUSA wurden nach § 2a EStG gesondert festgestellt. Im Jahr 2022 hat der Mandant in Deutschland erhebliche Einkünfte zu versteuern. Wie sind die Mieteinkünfte aus den USA dabei zu berücksichtigen?
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