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§ 49 EStG,§ 1 Abs. 3 EStG,Zinsen

Wir betreuen derzeit einen Mandanten ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland. Somit konnten wir bereits die unbeschränkte Steuerpflicht ausschließen. Der Mandant erhält Zinseinnahmen aus seiner inländischen GmbH, an welcher ausschließlich er beteiligt ist. Gegenstand der GmbH ist das Halten und Verwalten von Grundbesitz. Nun steht die Frage einer beschränkten Steuerpflicht gem. § 1 (3) i.V.m. § 49 EStG im Raum. Fallen entsprechende Zinseinnahmen eines ausländischen Gesellschafters aus seiner inländischen Kapitalgesellschaft unter § 49 EStG?
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