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Grundstück,Ausland

Zu H: H ist wohnhaft und ansässig in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) und hat die deutsche Staatsangehörigkeit. H hat ein Mehrfamilienhaus mit Vermietungseinkünften in Deutschland (De). Der Kauf war vor ca. 15 Jahren. Er möchte das Mehrfamilienhaus für 1.000.000 € an S verkaufen. H bezieht Geschäftsführergehalt von der H & S GmbH (beschränkte Steuerpflicht nach § 49 EStG, Ausführungen zu H & S GmbH siehe unten). Zu S (Neffe von H). S ist wohnhaft und ansässig in Deutschland und hat die deutsche Staatsangehörigkeit. S möchte ein unbebautes Grundstück in Afghanistan an H verkaufen. Kaufpreis steht noch nicht fest. S wohnt bis jetzt zur Miete im Haus von H, das an S verkauft werden soll. S hat folgende Einkünfte: – ein Gewerbeunternehmen in De (gewerbliche Verpachtung): o Verpachtung an E-GmbH (Gesellschafter und Geschäftsführer weder S noch H)  S ist bei der E-GmbH angestellt und bezieht nichtselbständige Einkünfte. o Verpachtung an H & S GmbH (Hotel) in De  Gesellschafter/Geschäftsführer der H & S GmbH (befreit von § 181 BGB und beim täglichen operativen Geschäft einzelvertretungsberechtigt) sind • H zu 50 % (Geschäftsführergehalt nach § 49 EStG (beschränkte Steuerpflicht)) • S zu 50 % (Geschäftsführergehalt (unbeschränkte Steuerpflicht))  Beschlussfassung Gesellschafter erfolgt mit Stimmenmehrheit  Eine Betriebsaufspaltung wurde zwischen dem Gewerbe von S und der H & S GmbH nicht angenommen Weitere eventuell steuerlich relevante Informationen: – H hat dem Gewerbebetrieb von S hohe Darlehen (ca. 5.000.000 €) gegeben für den Bau des Hotels. – Die H & S GmbH hat dem Gewerbebetrieb von S ein Darlehen in Höhe von 150.000 € gegeben. Fragen: Was muss bei den Immobilienverkäufen von H an S und umgekehrt steuerlich beachtet werden? Gibt es steuerlich eventuell eine Auswirkung auf die Gesamtkonstellation in diesem Fall? Hinweis: Wir weisen die Mandanten stets darauf hin, dass wir ausschließlich zu den steuerlichen Auswirkungen in Deutschland beraten und keine Informationen zu steuerlichen Auswirkungen im Ausland geben können.
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