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erweiterte Steuerpflicht

Unser Mandant ist mit ca. 20 Jahren von Deutschland nach Vietnam ausgewandert und hat seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufgegeben. Er besitzt Immobilienvermögen in Deutschland in Höhe von ca. 200.000 €. In Vietnam ist er mit seiner Frau an einer Co. Ltd. (ähnlich der dt. Kapitalgesellschaft) beteiligt. Diese Ltd. und eine deutsche GmbH haben Verträge über Beratungsleistungen. Für diese Beratungsleistung erhält die Ltd. in Vietnam laufend Vergütungen im höherstelligen Bereich von der GmbH. Seit 2020 ist unser Mandant mit 7,5 % an der deutschen GmbH beteiligt. Fraglich ist, ob die erweiterte beschränkte Steurpflicht nach § 2 AStG greift oder § 5, § 7, § 8 AStG; führen andere Normen zu einer Steuerpflicht in Deutschland? Die Ltd. tätigt Beratungsleistungen für die deutsche GmbH und über die Ltd. werden Handelsgeschäfte, z.B. Textiltrading, absolviert.
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