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Umsatzsteuer,Lehrer

Sachverhalt: Die natürliche Person A mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ist als Lehrerin an einer deutschen Schule angestellt. Des Weiteren ist sie als Lehrerin für eine Online-Sprachlernplattform mit Sitz in den USA tätig. Die Kunden/Schüler befinden sich auf der ganzen Welt. Dabei erzielte sie im Jahr 2021 Erlöse in Höhe von ca. 23.000 €. Für die geleisteten Lehrstunden erhält sie eine Provision in Höhe von 18 %. Fragen: – Wie ist die Tätigkeit als Lehrkraft bei der Online-Plattform umsatzsteuerlich zu beurteilen? – Wo ist die Leistung steuerpflichtig? – Sind Melde- und/oder Registrierungspflichten zu beachten? – Wie hat die Abrechnung mit der Lernplattform zu erfolgen? – Wie ist der Sachverhalt ertragsteuerlich zu beurteilen?
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