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DBA Frankreich,Artikel 3 DBA Frankreich,unbewegliches Vermögen

Folgender Sachverhalt: Mandant (Wohnsitz: Deutschland) hat Immobilien in Guadeloupe, die er über verschiedene Anbieter (booking.com) an Urlauber vermietet. Frage: Sind diese Vermietungseinkünfte in Deutschland zu versteuern? Lösung: Guadeloupe zählt zu Frankreich → DBA Frankreich/Deutschland ist anzuwenden. Art. 3 Abs. 1 DBA Frankreich: Vermietungseinkünfte in Guadeloupe zu versteuern Art. 20 Abs. 1 Buchst. a DBA Frankreich: Vermietungseinkünfte in Deutschland freizustellen, aber unter Progressionsvorbehalt? Meines Wissens gibt es aber ein EuGH-Urteil, das besagt, dass diese Einkünfte auch nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Fazit: Die Einkünfte müssen nicht in Deutschland versteuert werden und unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Können Sie dem so zustimmen?
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