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Goldankaufspreis,Gemeiner Wert,Verdeckte Gewinnausschüttung

Bei unserem Mandant wurde durch das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung festgestellt. Es wurden im Rahmen der Schlussauskehrung u.a. Goldbarren an die Gesellschafter verteilt. Bei unserem Mandanten handelt es sich nicht um einen Goldhändler. Der Streit geht um die Ermittlung des gemeinen Wertes der Goldbarren. Das Finanzamt ist der Auffassung, es sei der Händlerverkaufspreis anzusetzen. Wir haben zum 18.5.2022 den Händlerankaufspreis angesetzt. Wie ist der gemeine Wert für die Goldbarren (250 gr Feingoldbarren 999/1.000) zu ermitteln? Welchen Wert hatte demnach ein Goldbarren am 18.5.2022?
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